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   VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21   

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VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21 (https://dejure.org/2021,12611)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2021 - 3 E 1819/21 (https://dejure.org/2021,12611)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 3 E 1819/21 (https://dejure.org/2021,12611)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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    Erfolgreicher Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung - Corona-Virus

 
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  • VG Hamburg, 04.05.2021 - 13 E 1718/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die (landesrechtliche) nächtliche

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    a) Der Anordnungsanspruch der Antragsteller ergibt sich daraus, dass die Regelung zur Ausgangsbeschränkung nach § 3a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 HmbSARS-CoV EindämmungsVO sich nach der im Eilverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. zum Folgenden bereits eingehend VG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2021, 13 E 1718/21, UA S. 5 ff., abrufbar auf der Homepage des Gerichts unter "Aktuelles").

    Es lässt sich nicht feststellen, ob die besonderen Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 IfSG vorliegen (so im Ergebnis auch bereits VG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2021, 13 E 1718/21, UA S. 6 ff., abrufbar auf der Homepage des Gerichts unter "Aktuelles").

    Gemessen an diesen Anforderungen hat der Hamburgische Verordnungsgeber § 3a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 HmbSARS-CoV EindämmungsVO in seiner Fassung vom 23. April 2021 keine hinreichende Prognose zugrunde gelegt (so auch VG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2021, 13 E 1718/21, UA S. 9 ff., abrufbar auf der Homepage des Gerichts unter "Aktuelles").

    Die Kammer 13 des Verwaltungsgerichts Hamburg (Beschl. v. 4.5.2021, 13 E 1718/21, UA S. 11 f., abrufbar auf der Homepage des Gerichts unter "Aktuelles"; siehe auch kritisch zur hinreichenden Darlegung der Gefährdungsprognose bereits VG Hamburg, Beschl. v. 22.4.2021, 9 E 1693/21, UA S. 10 ff.; Beschl. v. 7.4.2021, 2 E 1621/21, UA S. 5 ff.) hat hierzu ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 47; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 32 ff.; VGH München, Beschl. v. 12.1.2021, 20 NE 20.2933, juris Rn. 40 ff.).

    Bereits der Wortlaut ("erheblich") und die erkennbare Zielsetzung des Gesetzgebers, den im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgebot (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatz der Erforderlichkeit wegen der großen Eingriffsintensität von Ausgangsbeschränkungen besonders hervorzuheben, lassen den Schluss zu, dass Ausgangsbeschränkungen nicht bereits dann zulässig sind, wenn ihr Unterlassen zu jeglichen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt, sondern dass sie nur dann in Betracht kommen, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 37).

    Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erheblich gefährdet wäre, ist von der diese Maßnahme anordnenden Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 48; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 11.1.2021, 20 NE 20.3032, juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 47; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 32 ff.; VGH München, Beschl. v. 12.1.2021, 20 NE 20.2933, juris Rn. 40 ff.).

    Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erheblich gefährdet wäre, ist von der diese Maßnahme anordnenden Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 48; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 11.1.2021, 20 NE 20.3032, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Vor diesem Hintergrund hilft auch der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2021 (1 BvR 781/21 u.a., juris) nicht weiter, das das Abstellen auf den - bundeseinheitlich berechneten - Schwellenwert von 100 als maßgebliches Kriterium für den Erlass von nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht beanstandet hat.
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 382/17

    Widerruf einer Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Die Freiheit der Person nimmt einen hohen Rang ("unverletzlich") unter den Grundrechten ein und ist letztlich Grundlage und Voraussetzung der Entfaltungsmöglichkeiten des Bürgers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2019, 2 BvR 382/17, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung kann - ebenso wie die weiteren in § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG angeführten Maßnahmen - nur als ultima ratio in Betracht kommen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.4.2021, 13 ME 166/21, juris Rn. 28; vgl. auch Gerhardt, in: Gerhardt, IfSG, 5. Aufl. 2021, § 28a Rn. 91).
  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Er ist insbesondere gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit Blick auf eine mögliche negative Feststellungsklage nach § 43 VwGO statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit eines Antrags auf Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen sanktionsfreien Duldung eines Verhaltens OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2018, 3 Bs 97/18, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.2933

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern wegen Corona

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Die Regelung betont das Gebot der Erforderlichkeit der Maßnahme, indem sie klarstellt, dass von besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn mildere Mittel zur wirksamen Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 nicht ebenso erfolgversprechend sind (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 47; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 32 ff.; VGH München, Beschl. v. 12.1.2021, 20 NE 20.2933, juris Rn. 40 ff.).
  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche

    Auszug aus VG Hamburg, 10.05.2021 - 3 E 1819/21
    Zur Beurteilung der Frage, ob ohne die streitgegenständliche Ausgangsbeschränkung eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erheblich gefährdet wäre, ist von der diese Maßnahme anordnenden Behörde eine auf die jeweilige Pandemiesituation abstellende Gefährdungsprognose zu erstellen, der eine ex-ante Betrachtung zugrunde liegt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 4.3.2021, 3 B 26/21, juris Rn. 48; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.2.2021, 1 S 321/21, juris Rn. 38; VGH München, Beschl. v. 11.1.2021, 20 NE 20.3032, juris Rn. 25).
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